Internetfilter zuweisen

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Internetfilter zuweisen


Nachdem Sie eine Internetfilterdefinition erstellt und bearbeitet haben, müssen Sie diese zuweisen. Hier bestehen grundsätzlich folgende Möglichkeiten:

Global zuweisen: Internetfilter, die global gelten, werden als globale Internetfilterdefinition in den NetMan Einstellungen eingetragen. Alternativ aktivieren Sie einen globalen Internetfilter über die Aktion Filterkonfiguration, die Sie in einem NetMan Startskript verwenden. Auf letztere vergeben Sie Rechte, so dass der Filter nur für bestimmte Benutzer oder Stationen gilt. So können Sie auch mehrere Internetfilterdefinitionen mit verschiedenen Ausführungsrechten miteinander kombinieren und komplexe Regelsätze für die Internetnutzung schaffen.

Skriptgebunden zuweisen: Skriptspezifische Internetfiltereinstellungen verhindern beispielsweise, dass bestimmte Anwendungen auf das Internet zugreifen. Umgekehrt ist es aber auch möglich, dass diese Einstellungen Ausnahmen von einer Regel darstellen, die jeglichen Internetzugriff untersagt. So gewähren Sie bestimmten Anwendungen Internetzugriff, obwohl global der Internetzugriff verboten ist. Dies ist für jedes Programmskript einfach über dessen Eigenschaften möglich. In erweiterten Skripten und NetMan (Start/Ende)-Skripten benötigen Sie die Aktion Filterkonfiguration.

 

Ein restriktives Anwendungsszenario für den NetMan Desktop Manager Internetfilter kombiniert die Zuweisungsarten miteinander: Auf globaler Ebene wird in den NetMan Einstellungen ein Internetfilter eingetragen, der jeglichen Internetzugriff auf Prozessebene untersagt. Über die Aktion Filterkonfiguration wird ein Satz von erlaubten Internetseiten definiert. Zusätzlich kann in einem NetMan Startskript der Internetzugriff für Administratoren verfügbar gemacht werden, indem dort eine Aktion Filterkonfiguration eingebunden und mit dem Ausführungsrecht für Administratoren versehen wird, die freien Internetzugriff erlaubt.